Ab dem 19. Juni 2026 reicht eine klassische Widerrufsbelehrung im Onlineshop nicht mehr aus. Händler müssen ihren Kunden eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen – den sogenannten Widerrufsbutton. Der Widerruf soll künftig genauso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss. Für Shopware-Händler bedeutet das: rechtzeitig planen, updaten und den gesamten Prozess sauber umsetzen.
Wir erklären, was hinter der Regelung steckt, welche Anforderungen gelten und was Sie konkret tun müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Stichtag: 19. Juni 2026
Rechtsgrundlage: Neuer § 356a BGB (EU-Richtlinie 2023/2673)
Betroffen: Alle B2C-Onlineshops – unabhängig von Größe oder Umsatz
Bußgelder: Bis 50.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes
Shopware-Lösung: Natives Feature ab Version 6.7.9.0 (April 2026), Backport auf 6.6
Warum kommt der Widerrufsbutton?
Einen Vertrag online abzuschließen ist heute mit wenigen Klicks erledigt. Der Widerruf dagegen ist häufig umständlich: E-Mails formulieren, PDF-Formulare herunterladen, Kontaktformulare suchen. Das soll sich ändern.
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ beschlossen. Am 5. Februar 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 in nationales Recht umsetzt.
Der Kern: Verbraucher sollen ihr Widerrufsrecht künftig elektronisch und direkt im Onlineshop ausüben können – ohne zusätzliche Hürden. Das bestehende Widerrufsrecht bleibt erhalten, aber die Art der Ausübung wird digitalisiert und standardisiert.
Wen betrifft die Pflicht?
Die neue Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden – also über Websites, Apps oder andere digitale Plattformen. Betroffen sind Sie, wenn Sie:
- In Ihrem Onlineshop Waren an Verbraucher verkaufen (klassischer B2C-Fernabsatz)
- Digitale Dienstleistungen oder Inhalte anbieten (E-Books, Online-Kurse, Streaming)
- Eine Plattform mit Abonnements oder wiederkehrenden Leistungen betreiben
Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße, Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Ob kleiner Nischen-Shop oder großer Marktplatz-Händler – wer online an Verbraucher verkauft, muss den Widerrufsbutton anbieten.
Nicht betroffen:
- Reine B2B-Shops – aber nur, wenn diese tatsächlich sauber auf Geschäftskunden beschränkt sind. Sobald Verbraucher bestellen können, greift das Widerrufsrecht.
- Gemischte B2B/B2C-Shops sind verpflichtet, den Button für den B2C-Bereich anzubieten.
- Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB – etwa individuell angefertigte Produkte, versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung oder digitale Inhalte nach Beginn der Ausführung mit Zustimmung.
- Fernabsatzverträge per Telefon, Bestellkarte oder Fax.
Praxishinweis: Prüfen Sie nicht nur Ihren Hauptshop, sondern alle Online-Vertriebskanäle – Subshops, Markenstores, Buchungsportale und internationale Storefronts.
Was muss der Widerrufsbutton können?
Das Gesetz schreibt einen klar definierten, zweistufigen Prozess vor.
Stufe 1: Der Einstieg – „Vertrag widerrufen“
Der Verbraucher muss über eine klar bezeichnete Funktion in den Widerrufsprozess einsteigen können. Die Anforderungen im Detail:
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Irreführende Bezeichnungen wie „Serviceanfrage“ oder „Kontakt“ sind unzulässig.
- Sichtbarkeit: Gut lesbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich. Der Weg zum Widerruf darf nicht komplizierter sein als der zum Kauf-Button.
- Verfügbarkeit: Während der gesamten Widerrufsfrist ständig auf der Website verfügbar.
- Ohne Login: Der Button muss auch für Gastkäufer ohne Kundenkonto erreichbar sein – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Formular kann der Verbraucher folgende Angaben machen:
- Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer)
- E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung
Achtung: Weitere Angaben – insbesondere zum Widerrufsgrund – dürfen nicht abgefragt werden. Das würde als Erschwernis des Widerrufs gewertet.
Stufe 2: Die Bestätigung – „Widerruf bestätigen“
Nach Eingabe der Daten werden alle Angaben zusammengefasst. Der Verbraucher bestätigt seinen Widerruf über eine zweite Schaltfläche mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichwertigen Formulierung. Erst mit diesem Klick wird der Widerruf rechtswirksam.
Eingangsbestätigung
Nach Absenden des Widerrufs muss der Händler unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (typischerweise per E-Mail) übermitteln. Diese muss enthalten: Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Der Gesetzgeber stellt klar, dass die Erklärung als rechtzeitig zugegangen gilt, wenn sie innerhalb der Frist über diese Funktion abgesendet wurde.
Der Prozess auf einen Blick
| Schritt | Aktion | Details |
|---|---|---|
| 1 | Button „Vertrag widerrufen“ | Sichtbar im Footer, Kundenkonto & Bestelldetails – auch ohne Login |
| 2 | Formular: Bestellnummer + E-Mail | Keine weiteren Angaben erlaubt – kein Widerrufsgrund abfragen! |
| 3 | Bestätigung „Widerruf bestätigen“ | Zusammenfassung aller Angaben – erst mit Klick wird der Widerruf wirksam |
| 4 | Eingangsbestätigung per E-Mail | Unverzüglich mit Inhalt, Datum & Uhrzeit des Widerrufs |
Was droht bei Verstößen?
Wer die Vorgaben nicht fristgerecht umsetzt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:
| Risiko | Konsequenz |
|---|---|
| Bußgelder | Bis zu 50.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes |
| Abmahnungen | Wettbewerbsrechtlicher Verstoß – Verbände und Kanzleien prüfen systematisch |
| Verlängerte Widerrufsfrist | Bis zu 12 Monate und 14 Tage statt der üblichen 14 Tage |
Erfahrungsgemäß beginnen Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien solche Verstöße früh und systematisch zu prüfen – ähnlich wie bei Impressum, Cookie-Bannern und DSGVO-Hinweisen. Abmahnwellen kommen nicht irgendwann – sie kommen früh.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Ein häufiger Fehler wird sein, den Button nur symbolisch einzubauen, ohne den gesetzlichen Ablauf tatsächlich abzubilden. Achten Sie besonders auf diese Stolperfallen:
| Fehler | Warum problematisch? |
|---|---|
| Kontaktformular statt Widerrufsfunktion | Ein einfaches Kontaktformular oder Mailto-Link reicht nicht – es fehlt der zweistufige Prozess. |
| Zu versteckte Platzierung | Nur tief im Footer oder hinter mehreren Klicks verborgen = Verstoß gegen leichte Zugänglichkeit. |
| Nur nach Login sichtbar | Gastkäufer müssen den Button nutzen können. Ohne Gastzugang = akutes Abmahnrisiko. |
| Fehlende Eingangsbestätigung | Ohne sofortige Bestätigung per E-Mail fehlt ein zentraler Teil der gesetzlichen Pflicht. |
| Keine interne Dokumentation | Widerrufe, die nicht sauber verarbeitet werden, führen zu organisatorischen und rechtlichen Problemen. |
Nicht nur der Button: Rechtstexte und Datenschutzerklärung anpassen
Die technische Implementierung allein reicht nicht aus. Ab dem 19. Juni 2026 müssen auch Ihre Rechtstexte aktualisiert werden.
Widerrufsbelehrung
Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung wird um einen Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion ergänzt. Der neue Gestaltungshinweis lautet sinngemäß:
„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse der Widerrufsfunktion] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Kein Händler darf ab dem 19. Juni 2026 noch mit der alten Fassung seiner Widerrufsbelehrung online sein.
Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Widerrufsprozesses ist eine zusätzliche Datenverarbeitung, die mit Zweck und Rechtsgrundlage in Ihrer Datenschutzerklärung aufgenommen werden muss.
Standard-E-Mails prüfen
Auch Bestellbestätigung, Versandbestätigung und die neue Widerrufsbestätigung sollten geprüft und ggf. ergänzt werden.
Tipp: Stimmen Sie die neuen Texte mit Ihrem Rechtsdienstleister ab – z. B. Händlerbund, Trusted Shops, IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24.
Die Umsetzung in Shopware 6
Shopware integriert ein vollständiges, zweistufiges Widerrufsverfahren direkt in den Core. Kunden können ihren Widerruf künftig elektronisch über ein Online-Formular einreichen – analog zum bestehenden Kontaktformular. Die Lösung lässt sich über die Erlebniswelten als CMS-Element flexibel im Shop platzieren. Ein Backport auf Shopware 6.6 ist ebenfalls verfügbar. Die Funktion ist kostenfreier Bestandteil der Community Edition. Erfahren Sie mehr zu Shopware 6.7.9.0 in unserem ausführlichen Artikel zu den Shopware 6 Updates
Unterschiede je nach Frontend-Setup
| Setup | Aufwand |
|---|---|
| Standard-Storefront | Überschaubar – die Integration erfolgt weitgehend automatisch durch das Update. Agenturen und Theme-Entwickler sollten sicherstellen, dass der Button bei Custom Themes nicht durch Layout-Anpassungen „verschwindet“. |
| Individuelles Theme | Mittlerer Aufwand – der Button muss im eigenen Template an den richtigen Stellen eingebunden und getestet werden. |
| Headless / Composable | Höherer Aufwand – Shopware stellt die Backend-Logik bereit, aber die Frontend-Integration muss projektspezifisch umgesetzt werden. Integrationen zu ERP und Service-Tools sollten Widerrufe automatisch verarbeiten. |
Was Shopware nicht automatisch löst
Auch mit der nativen Lösung gibt es Punkte, die Händler selbst adressieren müssen:
- Fristprüfung: Ob ein Widerruf fristgerecht eingegangen ist, muss im Einzelfall manuell oder über individuelle Logik geprüft werden.
- Produktausnahmen: Ob das konkrete Produkt überhaupt widerrufbar ist (z. B. Maßanfertigung), erfordert manuelle Prüfung.
- ERP-Anbindung: Die automatische Statusänderung einer Bestellung bei Widerruf – z. B. in Xentral, Pickware oder anderen ERP-Systemen – erfordert in der Regel Eigenentwicklung oder Plugin-Anpassungen.
Plugins und Drittanbieter-Lösungen
Im Shopware Store existieren bereits spezialisierte Erweiterungen, die den Widerrufsbutton bereitstellen – etwa mit Gastzugang, Captcha-Schutz, Flow-Builder-Integration und automatischen Bestätigungsmails. Falls Sie nicht auf das offizielle Release warten möchten oder zusätzliche Features benötigen, kann ein Plugin eine sinnvolle Lösung sein. Achten Sie darauf, dass das Plugin explizit auf die neue Pflicht nach § 356a BGB ausgelegt ist und regelmäßig aktualisiert wird.
Sonderfall: Shopware 5
Kein offizielles Update verfügbar. Für Händler, die noch auf Shopware 5 arbeiten, gibt es keine offizielle Lösung. Shopware 5 befindet sich im End-of-Life-Status und erhält keine funktionalen Updates mehr.
Sie müssen entweder eine individuelle Lösung entwickeln lassen oder den Stichtag als Anlass nehmen, die Migration auf Shopware 6 ernsthaft anzugehen. Spätestens mit der Widerrufsbutton-Pflicht zeigt sich, dass der Betrieb eines Shopware-5-Shops zunehmend rechtliche und technische Risiken mit sich bringt.
Wenn Sie eine Migration planen, sprechen Sie uns frühzeitig an – so lässt sich der Widerrufsbutton direkt im Rahmen des Migrationsprojekts sauber integrieren.
Ihre Checkliste: So bereiten Sie sich vor
| Nr. | Maßnahme |
|---|---|
| 1 | Betroffenheit prüfen: Verkaufen Sie an Verbraucher (B2C oder gemischt)? Erfassen Sie alle Vertriebskanäle – Hauptshop, Subshops, internationale Stores, Buchungsseiten. |
| 2 | Shopware-Version checken: Update auf 6.7.9.0 einplanen, sobald verfügbar (April 2026). Bei 6.6 wird der Backport unterstützt. Nutzen Sie ein Staging-System für Tests. |
| 3 | Frontend-Setup bewerten: Standard-Storefront, Custom Theme oder Headless? Je nach Setup unterscheidet sich der Entwicklungsaufwand erheblich. |
| 4 | UX und Platzierung festlegen: Footer (für alle Besucher, auch ohne Login), Kundenkonto, Bestelldetailseite. Fluss skizzieren: Button → Formular → Bestätigung → E-Mail. |
| 5 | Rechtstexte aktualisieren: Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Datenschutzerklärung anpassen. Von Rechtsdienstleister prüfen lassen. |
| 6 | Gastzugang sicherstellen: Der Widerruf muss ohne Login möglich sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und eine der häufigsten Abmahnfallen. |
| 7 | Interne Prozesse klären: Wer bearbeitet Widerrufe? Wie werden Lager, Buchhaltung und Kundenservice informiert? Service-Team schulen. |
| 8 | ERP- und Systemanbindung prüfen: Automatischer Statuswechsel in Xentral, Pickware oder anderem ERP? Schnittstellen zu WaWi und Versanddienstleistern testen. |
| 9 | Testen: Den gesamten Ablauf prüfen – eingeloggt und als Gast, auf Desktop und Mobile. Auch den Fall „Widerrufsfrist abgelaufen“ testen. Bestätigungsmails und Backoffice-Verarbeitung prüfen. |
| 10 | Nicht bis Juni warten! Abmahnwellen kommen erfahrungsgemäß früh. Wer rechtzeitig plant, spart Kosten, vermeidet Zeitdruck und behält die Kontrolle. |
Fazit: Pflicht als Chance nutzen
Der Widerrufsbutton ist mehr als eine weitere regulatorische Pflicht. Er steht für eine Entwicklung hin zu mehr Transparenz und stärkeren Verbraucherrechten im Onlinehandel – und er ist eine Chance: Ein klarer, transparenter Widerrufsprozess signalisiert Professionalität, stärkt das Kundenvertrauen und kann Rückfragen im Support reduzieren.
Shopware liefert mit Version 6.7.9.0 eine solide Grundlage. Aber je nach Shop-Setup – individuelles Theme, Headless-Architektur, ERP-Anbindung – gibt es Handlungsbedarf, der über ein einfaches Update hinausgeht. Wer die Pflicht ernst nimmt, rechtzeitig handelt und den Prozess sauber in UX, Rechtstexte und Systeme integriert, ist nicht nur rechtssicher, sondern differenziert sich positiv vom Wettbewerb.
Unser Rat: Warten Sie nicht bis Juni. Beginnen Sie jetzt mit der Planung. Wir als zertifizierte Shopware-Agentur unterstützen Sie gern bei der technischen Umsetzung, der Abstimmung mit Ihrem ERP-System und der Vorbereitung Ihres Shops auf die neuen Anforderungen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, die konkrete Umsetzung mit einem spezialisierten Rechtsdienstleister abzustimmen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Shopware: Widerrufsbutton Pflicht 2026 – Offizielle Stellungnahme und technische Roadmap
- eRecht24: Widerrufsbutton – Was Online-Shops wissen müssen
- IHK Hannover: Widerrufs-Button kommt ab Juni 2026
- IT-Recht-Kanzlei: Widerrufsbutton – neue Rechtstexte erforderlich
- Datenschutz-Generator: Große FAQ zum Widerrufsbutton 2026