Brexit und die Folgen für den Onlinehandel

Großbritannien hat sich für den Brexit entscheiden. Was nun folgen wird, ist große Unsicherheit. Auch der Onlinehandel wird betroffen sein. Händler müssen sich auf finanzielle wie rechtliche Probleme einstellen.

Sie haben es getan. Großbritannien ist raus und verlässt die Europäische Union. Entsetzen allenthalben. Doch was wird dieser Schritt für Folgen haben? Wahrscheinlich nur negative. Davon gingen zumindest alle Experten bereits im Vorfeld aus. Und dass sie recht behalten könnten, zeigte sich schon am Morgen der endgültigen Entscheidung. Die Finanzmärkte rund um die Welt mussten Kursabstürze hinnehmen, das britische Pfund verlor massiv an Wert. Getrieben ist dies alles von einer um sich greifenden Unsicherheit. Und diese ist in allen Bereichen zu spüren - auch im Onlinehandel.

Zölle und Einfuhrsteuern

Für viele Händler ist die nun eingetretene Situation schlichtweg eine Katastrophe. Denn mit dem Brexit fällt der gemeinsame europäische Binnenmarkt weg. Großbritannien ist nach Abschluss der Austrittsverhandlungen ein sogenannter Drittstaat. Das heißt, dass britische Kunden deutscher Händler als auch umgekehrt in Zukunft Zölle und Einfuhrsteuern auf Waren und Dienstleistungen zahlen müssen. Auch erhöhen sich dadurch die Wechselkursrisiken. Am Ende stehen nur höhere Kosten, was die Einkäufe für Kunden unattraktiver macht.
Deshalb ist davon auszugehen, dass gerade klein- und mittelständische Händler die Kosten für den Export nur schwer tragen bzw. nur schwerlich an die Kunden weitergeben können und eher auf ein Engagement verzichten werden.

Verbraucherschutz

Auch hat der Brexit rechtliche Konsequenzen für die Händler und Verbraucher. Denn mit dem Austritt ändern sich die Verbraucherrechte. Bisher waren diese harmonisiert. Dies bedeutet, dass die Rechtshoheit beim Europäischen Gerichtshof lag. Nun jedoch müssen sich britische Gerichte nicht mehr an die Vorgaben halten.

Gefahr für die britische Limited

Eine weitere Folge, die bisher noch wenige bedacht haben, ist die Gefahr, die sich durch die britische Limited ergibt. Bisher haben sich viele deutsche Händler in dieser Rechtsform organisiert. Fallen mit dem EU-Austritt jedoch die Privilegien der Niederlassungsfreiheit weg, ist bisher noch nicht geklärt, wie sich die Rechtsform überhaupt weiter nutzen ließe. Die Folge wäre schlimmstenfalls eine Änderung der Rechtsform. Ganz praktisch bedeutet schon jetzt: Niederlassungen einer britischen Limited können nicht mehr ins deutsche Handelsregister eingetragen werden.

Und nun?

Was Onlinehändler nun tun sollten, ließe sich augenblicklich mit dem englischen „keep calm“ umschreiben. Denn Ruhe bewahren und die Austrittsverhandlungen genau beobachten ist erst einmal das Beste, was man tun kann. Denn noch sind zu viele Fragen offen. Bisher geht man davon aus, dass der EU-Austritt Großbritanniens gut zwei Jahre dauern wird. In dieser Zeit und in Abwägung aller tatsächlichen Änderungen muss jeder Händler für sich abschätzen, ob sich der UK-Markt lohnt, so dass er die bürokratischen als auch fiskalischen Hürden, die auf jeden Fall in Kraft treten werden, auf sich nimmt.

Der Brexit - Deutschland und Großbritannien

Am 23. Juni 2016 haben die Einwohner Großbritanniens und Nordirlands dafür votiert, die Europäische Union zu verlassen. Für die Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Mit dem Austritt verliert Deutschland einen wichtigen Verbündeten - politisch und gerade wirtschaftlich.
Dazu braucht man sich nur folgende Zahlen näher ansehen: Über 2500 deutsche Firmen haben Dependancen in Großbritannien. Fast 400.000 Mitarbeiter sind hier beschäftigt. In Deutschland wiederum agieren rund 3.000 britische Unternehmen. Für Deutschland ist Großbritannien der drittwichtigste Handelspartner. Der Wert an deutschen Waren und Dienstleistungen, die nach Großbritannien geliefert werden, beträgt 90 Milliarden Euro. Umgekehrt sind es 40 Milliarden. All dies ist nun in Gefahr.

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