Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, zwei neue Kennzeichnungen zeigen: einen EU-weit einheitlichen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und, bei bestimmten Herstellergarantien, ein Garantielabel namens GARAN. Beides ist in Aussehen und Wortlaut vorgegeben, eine Übergangsfrist gibt es nicht. Shopware liefert beide Kennzeichnungen seit dem 9. September mit Version 6.7.14.0 mit. Dieser Beitrag erklärt, was gilt, wo die Grenzen liegen und was Sie jetzt tun sollten.
Kurz gefasst:
Der Gewährleistungshinweis gilt für jeden Shop, der Waren an Verbraucher verkauft. Das GARAN-Label gilt nur für Produkte, bei denen der Hersteller kostenlos mehr als zwei Jahre Haltbarkeit garantiert, und zwar für das ganze Produkt. Shopware 6.7.14.0 bringt beides mit, die Einstellung muss aber aktiv eingeschaltet werden. Der aufwendigste Schritt ist nicht das Update, sondern die Frage an jeden Hersteller, welche Garantie genau gilt.
Woher die Pflicht kommt
Die Grundlage ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024, die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825). Ihr Ziel: Verbraucher sollen ihre gesetzlichen Rechte besser kennen und diese von freiwilligen Garantien der Hersteller unterscheiden können. Denn beides wird im Alltag häufig verwechselt.
Wie die beiden Kennzeichnungen aussehen, legt eine Durchführungsverordnung fest (Verordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025). Sie gilt ab dem 27. September 2026 in allen EU-Staaten. In Deutschland ist die Pflicht seit Februar 2026 im Gesetz verankert, und zwar in Artikel 246 § 1 EGBGB; das Wettbewerbsrecht (UWG) wurde passend ergänzt.
Zwei Kennzeichnungen, zwei Regeln
Wichtig zum Verständnis: Es sind zwei getrennte Dinge mit unterschiedlichen Regeln. Wer sie verwechselt, zeigt entweder zu viel oder zu wenig.
1. Der Gewährleistungshinweis
Der Hinweis erinnert daran, dass der Verkäufer mindestens zwei Jahre für Mängel haftet, die schon beim Kauf vorhanden waren. Das ist kein neues Recht, es besteht seit Langem. Neu ist die Pflicht, es sichtbar zu machen.
Der Hinweis ist für alle gleich. Ob Sie Fahrräder, Kaffeemaschinen oder Kleidung verkaufen: Wer physische Waren an Verbraucher verkauft, muss ihn zeigen. Text, Symbole, Farben und der QR-Code zum EU-Verbraucherportal sind fest vorgegeben. Eigene Formulierungen oder Anpassungen am Design sind nicht erlaubt. Im Onlinehandel muss die farbige Version verwendet werden.
Wo genau der Hinweis stehen muss, sagt die Verordnung nicht im Detail. Sie verlangt eine Darstellung „in hervorgehobener Weise“. Die Richtlinie nennt für den Onlinekauf eine allgemeine Erinnerung auf der Website. Laut Shopware muss der Hinweis erscheinen, bevor die Bestellung abgeschickt wird, und in der Bestellbestätigung. Ein Satz irgendwo in den AGB reicht dafür nach allgemeiner Einschätzung nicht.
Nicht betroffen sind laut § 312 Abs. 2 BGB bestimmte Warengruppen, etwa Lebensmittel und Haushaltsartikel des täglichen Bedarfs. Ebenfalls nicht betroffen sind Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen. Voraussetzung ist aber, dass Verbraucher dort tatsächlich nicht bestellen können.
2. Das GARAN-Label
Das GARAN-Label ist produktbezogen und hängt an einer einzigen Bedingung: Der Hersteller garantiert freiwillig und kostenlos, dass das Produkt länger als zwei Jahre hält, und diese Garantie gilt für das ganze Produkt. Trifft das zu, muss das Label gezeigt werden. Trifft es nicht zu, darf das Label nicht gezeigt werden.
Das Label selbst ist sprachneutral, alle EU-Sprachen stehen bereits darauf. Pro Produkt kommen drei Angaben dazu: die Marke des Herstellers, die Modellbezeichnung und die Garantiedauer in Jahren. Ein fester QR-Code führt zum EU-Verbraucherportal. Der Name GARAN wurde gewählt, weil er in mehreren EU-Sprachen an das Wort für Garantie erinnert.
Im Onlineshop soll das Label direkt beim Produkt stehen. Die Verordnung erlaubt dafür eine aufklappbare Kurzform (im Verordnungstext: „verschachteltes Format“): Zuerst ist nur eine kompakte Vorschau zu sehen, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Antippen öffnet sich das vollständige Label. Diese Darstellung nutzt Shopware auf der Produktseite.
Drei Beispiele aus einem Fahrradshop
Wo die Grenze verläuft, wird am Sortiment klar. Ein erfundener Onlineshop für Fahrräder und Zubehör hat drei typische Artikel:
Der Fahrradcomputer. Der Hersteller wirbt mit drei Jahren Garantie auf das komplette Gerät, kostenlos, ohne Registrierung. Länger als zwei Jahre, kostenlos, ganzes Produkt: Alle Bedingungen sind erfüllt. Hier gehört das GARAN-Label ans Produkt.
Das Trekkingrad. Der Hersteller gibt fünf Jahre Garantie auf den Rahmen. Klingt nach einem klaren Fall, ist es aber nicht. Die Garantie deckt nur den Rahmen ab, nicht Schaltung, Bremsen oder Laufräder. Sie gilt also nicht für das ganze Produkt. Nach dem Wortlaut der Regel darf hier kein GARAN-Label stehen. Die Rahmengarantie darf der Shop weiterhin in der Beschreibung nennen, nur nicht mit dem EU-Label.
Der Helm. Keine Herstellergarantie, nur die gesetzliche Gewährleistung. Kein Label. Der Hinweis aus Punkt 1 gilt trotzdem.
Ein vierter Fall steckt in vielen Sortimenten: die Garantieverlängerung gegen Aufpreis. Auch wenn sie fünf Jahre läuft, ist sie nicht kostenlos und fällt deshalb nicht unter das Label. An diesen Beispielen sieht man, warum Shopware selbst schreibt, dass die Prüfung des Sortiments in der Praxis die meiste Zeit kostet.
Was passiert, wenn man es nicht macht
Ab dem Stichtag gilt ein fehlender Hinweis oder ein fehlendes Label als unlautere Geschäftspraktik nach dem UWG. Das bedeutet in der Praxis: Wettbewerber und Verbraucherverbände können abmahnen, Verbraucher können unter Umständen Schadensersatz verlangen (§§ 5, 5a, 9 UWG). Ob auch Behörden das Thema aktiv prüfen, lässt sich derzeit nicht abschätzen; Kanzleien halten das für wahrscheinlich.
So setzt Shopware 6.7.14.0 die Kennzeichnungen um
Shopware hat am 9. September 2026 die Version 6.7.14.0 veröffentlicht. Beide Kennzeichnungen sind darin fester Bestandteil, in allen Plänen einschließlich der Community Edition. Eine Erweiterung aus dem Store brauchen Sie auf 6.7 dafür nicht mehr. Alle anderen Neuerungen des Releases finden Sie in unserem Changelog zu 6.7.14.0; hier geht es nur um die beiden EU-Kennzeichnungen.
Zur 6.6er-Reihe: Shopware hat angekündigt, die Funktionen auch für 6.6 nachzuliefern. Am 9. September stand im offiziellen Changelog aber nur 6.7.14.0, ein passendes 6.6-Release gab es noch nicht. Wir tragen die Versionsnummer nach, sobald sie da ist.
Der Gewährleistungshinweis im Checkout
Eingeschaltet wird der Hinweis unter Einstellungen > Warenkorb-Einstellungen > Checkout, bei Bedarf getrennt je Verkaufskanal. Ist die Einstellung aktiv, steht auf der Bestellbestätigungsseite neben der AGB-Checkbox ein Link zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Er öffnet den vollständigen Hinweis in einem Dialogfenster, von dort geht es weiter zur Informationsseite der EU-Kommission. Der Hinweis liegt in allen 24 EU-Amtssprachen vor, Shopware wählt die Sprache passend zur Storefront; für andere Sprachen greift Englisch. Dieselbe Einstellung steuert einen Abschnitt in der Bestellbestätigung per E-Mail.
Ein Hinweis zur Einordnung: Die Verordnung sieht die aufklappbare Kurzform nur für das GARAN-Label vor. Für den Gewährleistungshinweis fehlt eine solche Regel, und ob ein Link mit Dialogfenster genügt, wird von Kanzleien unterschiedlich beurteilt. Wer auf Nummer sicher gehen will, zeigt den Hinweis zusätzlich vollständig an einer festen Stelle im Shop, etwa auf einer eigenen Informationsseite, die aus dem Footer verlinkt ist.
Das GARAN-Label am Produkt
In der Administration gibt es auf der Produktseite eine neue Karte Garantie (GARAN-Label) mit zwei Feldern: der Garantiedauer in Monaten und einem Schalter für die Anzeige im Shop. Das Dauerfeld nimmt nur Halbjahreswerte über 24 Monaten an, also 30, 36, 42 und so weiter, weil das Label ganze und halbe Jahre ausweist. Für den Fahrradcomputer aus dem Beispiel wären das 36 Monate. Beide Felder werden an Varianten vererbt.
Marke und Modellbezeichnung holt sich Shopware aus vorhandenen Produktdaten: dem zugeordneten Hersteller und der Herstellerproduktnummer. Das Label erscheint nur, wenn alle vier Punkte stimmen: Anzeige eingeschaltet, gültige Dauer, Hersteller zugeordnet, Herstellerproduktnummer gepflegt. Fehlt eine Angabe, bleibt das Label weg. Das schützt vor unvollständigen Labels, heißt aber auch: Ein Pflichtlabel kann fehlen, nur weil ein Feld leer ist.
Im Shop erscheint das Label unter dem Kaufbereich der Produktseite zunächst als Vorschau, per Klick in voller Größe. Zusätzlich steht es im Warenkorb, auf der Bestellbestätigungsseite und in der Bestätigungs-E-Mail beim jeweiligen Artikel.
Die Stolperstelle: eigene E-Mail-Vorlagen
Ein Punkt aus den Release-Informationen verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Vorlage der Bestellbestätigungs-Mail wird beim Update nur dann automatisch ergänzt, wenn sie noch dem unveränderten Standard entspricht. Das gilt für Neuinstallationen und für Shops, die diese Vorlage nie angefasst haben. Wer die Bestellbestätigung jemals bearbeitet hat, und das dürfte bei gewachsenen Shops die Regel sein, bekommt Label und Hinweis in der Mail nicht automatisch. Dann müssen zwei Bausteine von Hand in die Vorlage: {{ nestedItem.productId|sw_garan_label_nested_uri(context) }} für das Label je Position und {{ context.languageId|sw_legal_guarantee_notice_link }} für den Gewährleistungshinweis. Prüfen Sie nach dem Update deshalb nicht nur den Shop, sondern machen Sie eine Testbestellung und lesen Sie die E-Mail, die ankommt.
Für Shops mit eigenem Frontend
Wer Shopware ohne die Standard-Storefront betreibt (Headless oder Composable Frontend), bekommt beide Kennzeichnungen über neue Store-API-Routen: /store-api/product/{productId}/garan-label und /store-api/legal-guarantee-notice. Dazu kommen Twig-Filter, die das Label als SVG oder als eingebettete Grafik für E-Mail-Programme ausgeben. Der Einbau ins eigene Frontend bleibt Aufgabe des jeweiligen Projekts.
Was Shopware nicht übernimmt
Shopware liefert die Technik und sagt ausdrücklich: Die rechtliche Prüfung bleibt beim Händler. Ob für ein Produkt tatsächlich eine passende Herstellergarantie besteht, entscheidet die Software nicht. Ob die Platzierung in einem individuell angepassten Shop ausreichend hervorgehoben ist, ebenso wenig.
Was Sie jetzt tun sollten
- Sortiment prüfen: Für welche Produkte gibt der Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Produkt? Das lässt sich nur mit den Herstellern klären, Produkt für Produkt.
- Produktdaten vervollständigen: Hersteller und Herstellerproduktnummer müssen an jedem betroffenen Produkt gepflegt sein, sonst wird kein Label ausgegeben. Bei Varianten prüfen, ob die Vererbung noch greift.
- Update einspielen: 6.7.14.0 ist verfügbar. Auf 6.6 warten Sie auf die angekündigte Nachlieferung. Auf 6.5 oder älter bleibt nur ein Update oder eine Erweiterung aus dem Store.
- Einstellung einschalten: Der Gewährleistungshinweis ist nach dem Update nicht automatisch aktiv. Je Verkaufskanal prüfen.
- E-Mail-Vorlage prüfen: Bei bearbeiteter Bestellbestätigung die beiden Bausteine nachtragen und mit einer Testbestellung kontrollieren.
- Design prüfen: Eigene Anpassungen am Kaufbereich oder an der Bestellbestätigungsseite können die neuen Elemente verdecken. Am Desktop und auf dem Smartphone ansehen.
- Bei reinem B2B-Verkauf: Die Kennzeichnungen sind nicht nötig, aber nur, wenn Verbraucher technisch tatsächlich nicht bestellen können, nicht nur laut AGB.
Am Rande: Nach Angaben der IHK Köln kommen zum selben Stichtag weitere Informationspflichten hinzu, etwa zum Reparierbarkeitswert (bislang nur für Smartphones und Tablets) sowie zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. Das ist ein eigenes Thema, gehört aber auf dieselbe Liste.
Wo es die Originaldateien gibt
Die EU-Kommission hat am 19. März 2026 praktische Leitlinien für Händler und Hersteller veröffentlicht, zusammen mit den Vektordateien beider Kennzeichnungen in allen EU-Sprachen, farbig und schwarz-weiß, dazu das GARAN-Label in der aufklappbaren Variante für den Onlinehandel. Wer die Kennzeichnungen nicht über Shopware ausspielt, sondern über das eigene Theme oder ein anderes System, sollte nur diese Originale verwenden. Nachgebaute Grafiken sind kein sicherer Weg.
Unsere Empfehlung:
Die Technik ist überschaubar: Update einspielen, Einstellung einschalten, Darstellung prüfen, bei eigener Mail-Vorlage zwei Zeilen nachtragen. Der aufwendige Teil kommt davor, bei der Frage an die Hersteller und bei der Datenpflege. Fangen Sie damit sofort an. Bis zum Stichtag bleiben gut zwei Wochen, und der 27. September gilt ohne Übergangsfrist. Bei Sonderfällen wie Eigenmarken, Importware, Marktplätzen oder gemischten B2B/B2C-Shops lohnt eine rechtliche Prüfung. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: 11. September 2026
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), EUR-Lex
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, EUR-Lex
- Practical guidelines und Vektordateien, Europäische Kommission, 19.03.2026
- GARAN-Label und EU-Gewährleistungshinweis, Shopware-Blog, 07.08.2026
- Release News September 2026: Das ist neu in 6.7.14.0, Shopware-Blog, 09.09.2026
- RELEASE_INFO-6.7.md, Tag v6.7.14.0, Shopware auf GitHub
- Neue Kennzeichnungspflichten nach der EmpCo-Richtlinie, Noerr, 23.07.2026
- Das neue Gewährleistungs-Label in deutscher Sprache, IT-Recht Kanzlei, 26.01.2026
- Garantien und Gewährleistung: Neue Informationspflichten, IHK Köln