<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
    <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/?sAtom=1" rel="self" type="application/atom+xml" />
    <author>
        <name>SYNERGY NETWORKS GmbH</name>
    </author>
    <title>Blog / Atom Feed</title>
    <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/?sRss=1</id>
    <updated>2026-07-27T20:03:48+02:00</updated>
    
        <entry>
            <title type="text">Google News: Warten auf das Mobile Update</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/google-news</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/google-news"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Die wichtigsten News aus dem Google-Universum - kurz und knapp zusammengefasst.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Hier informieren wir unsere Leser über die regelmäßigen Änderungen und Updates des Suchmaschinenriesen Google.  
  Mobile Update   News Recap   Quality Update   Product Listing Ads  
 Google News 
 Um auf Google Updates zügig oder vielleicht schon im Vorfeld zu reagieren, lohnt es sich für Onlinehändler stets über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. In unserem Magazin fassen wir die wichtigsten Veränderungen bei Google kurz und knapp zusammen. 
    
 Gespanntes Warten auf das Google Mobile Update 
  In knapp einer Woche ist es soweit: Google rollt sein neuestes Update für seine Suchergebnisse aus.  
 Das  „Google Mobile Update“  wurde allerdings schon weitaus länger angekündigt bzw. angedeutet. Webmaster wurden von Google darauf aufmerksam gemacht, ihre Website doch bitte für mobile Endgeräte zu optimieren. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass sich die fehlende Optimierung ganz schnell im Ranking niederschlagen kann. 
 Beeinträchtigungen für nicht responsive Seiten 
 Das ist natürlich weiter nicht verwunderlich, passieren doch enorm viele Suchanfrage an Google mittlerweile von einem Smartphone oder Tablet. Seiten, die nicht optimiert wurden, sind meist nicht nur benutzerunfreundlich durch zu kleine Schrift oder zu kleine Bedienelemente, sondern kosten auch eine Menge Datenvolumen. Das dürfte sich bald in dem Ranking dieser Seiten bemerkbar machen. 
 Die SYNERGY NETWORKS GmbH programmiert mobil-freundlich 
 Wir jedenfalls sind gespannt, wie immer wenn Google ein Update ankündigt, welches den Suchalgorithmus betrifft, welche ersten Ergebnisse des Google Mobile Updates in den nächsten Tagen zu sehen sein werden. Sollten Sie danach Handlungsbedarf bei Ihrem Onlineauftritt sehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die  SYNERGY NETWORKS GmbH . Wir stellen Ihren Webauftritt auf Mobilfreundlichkeit um. Auch wenn Sie mit Ihrer Webseite oder Ihrem Online Shop bei null anfangen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir komplett responsive programmieren und designen. 
    
 News aus dem Googleversum 
   veröffentlicht am 18.03.2016   
  In den letzten acht Wochen gab es zahlreiche Meldungen aus dem Google-Universum. Für alle, die sie verpasst haben, fassen wir die wichtigsten News kurz und knackig zusammen.  
 HTTPS soll Standard werden 
 Schon seit längerem ranken Seiten mit SSL-Verschlüsselung bei Google besser als unverschlüsselte. Nun geht Google einen Schritt weiter: Seiten mit SSL sollen demnächst in den Suchergebnissen stärker hervorgehoben werden. Beziehungsweise versieht der hausinterne Browser Chrome Seiten mit fragwürdigem SSL mit einem roten X, welches vor der Webadresse platziert wird. Künftig sollen auch Seiten ohne Verschlüsselung mit diesem X versehen werden. 
 Keine Ads in Seitenleiste 
 Google Ads in der rechten Seitenleiste gehören der Vergangenheit ein, zumindest in der Desktop-Suche. Dafür werden in den Anzeigen oberhalb der Suchergebnisse vier statt drei Anzeigen ausgespielt – wenn es sich um stark kommerzielle Anfragen handelt. Eine Ausnahme spielen die Product Listing Ads. Diese werden weiterhin in der rechten Spalte ausgegeben. Auch für die mobile Suche ändert sich erst einmal nichts. 
 PageRank wird abgestellt 
 Die Google PageRank-Anzeige in der Toolbar wird nach und nach abgestellt. Ursprünglich wurde mit dem PageRank die Wichtigkeit einer Seite festgestellt. Es galt: Je mehr eingehende Links desto höher die Gewichtung und der PageRank. Nun kristallisierten sich im Laufe der Zeit wichtigere Faktoren für den Ranking-Algorithmus heraus, weshalb der PageRank nur noch wenig relevant wurde. Außerdem aktualisierte sich der PageRank innerhalb der Toolbar nur in größeren Intervallen. 
 Vorgaben für Werbetexte 
 Wer auf seiner Website auch werbliche Beiträge veröffentlicht, muss diese ausreichend kennzeichnen. Google gab nun Richtlinien für die Kennzeichnung heraus. Wer diese nicht einhält, riskiert einen Rankingverlust. Google empfiehlt, dass die werbliche Absicht im Beitrag bereits zu Beginn des Artikels genannt wird. Weiterhin sollten Nofollow-Links verwendet werden, wenn beispielsweise auf die Unternehmensseite, Social-Media-Seiten, die App, ein Bewertungsportal oder den Onlineshop des beworbenen Unternehmens/Produkts verlinkt wird. 
 Ranking für PLAs 
 Auf Google.com gibt es Veränderungen für die Product Listing Ads, also die Produktanzeigen. PLAs werden mit einem Pfeil angezeigt, der es dem Suchenden ermöglicht sich durch die Anzeigen zu klicken. Weiterhin werden PLAs bei einer Suchanfrage, welche Wörter wie „beste“ oder „top“ beinhalten, mit einem Ranking versehen. Dieses Ranking soll sich offenbar auf Nutzerbewertungen berufen. 
 Mobilegeddon 2 kommt 
 Google kündigt eine erneute Änderung im Algorithmus an. Mobil-optimierte Seiten sollen noch besser gestellt werden. Ab Mai dieses Jahres werden responsive Webseiten also in ihrer Bedeutung noch mehr gestärkt. Was bedeutet das für nicht optimierte Seiten? Sie werden laut Google Einbußen im Ranking erleben und an Traffic verlieren. 
 Ein guter Grund also, um eine Mobiloptimierung von Webseiten und Onlineshops vornehmen zu lassen. Zum Beispiel von der SYNERGY NETWORKS GmbH. 
    
 Google Update stellt Nutzerintention in den Vordergrund 
   veröffentlicht am 12.12.2015   
   
  Content – nicht nur in SEO-Kreisen ist das fast schon ein Zauberwort. Im gesamten E-Commerce ist weithin bekannt, dass hochwertiger Content das Ranking von Websites positiv beeinflusst.  
 Doch was genau ist hochwertiger Content? Dazu hat Suchmaschinenriese Google am 12. November seine aktuellen Quality Rater Guidelines veröffentlicht. Dort wird genau aufgezeigt, welche Inhalte Google als hochwertig bzw. minderwertig einschätzt. 
 Diese Bekanntgabe kommt offenbar nicht von ungefähr. Denn seit Ende November beobachten SEO-Experten Schwankungen in den Suchergebnissen bei Google. Zwar gibt es keine offiziellen Angaben zu einem neuen Update, trotzdem sind Veränderungen sichtbar. Anscheinend haben wir es mit dem Phantom III Update zu tun, dass die  Nutzerintention  und die Nutzerfreundlichkeit von Websites in den Vordergrund rückt. 
 Thin und Duplicate Content im Fokus des neuesten Google Updates 
 Vor allem scheint das Update auf  Kategorieseiten im E-Commerce-Bereich  zu zielen. Hier scheint es für die Suchmaschine immer wichtiger zu werden, dass der unterstützende Content dem Nutzer auch einen Mehrwert bietet. Der Main Content, etwa Produkte mit Links, sollte von den ergänzenden Inhalten unterstützt werden. Irrelevanter Content wird abgestraft. 
 Handelt man beispielsweise mit Schuhen und bietet auf einer Kategorieseite einen Text über die Geschichte des Schuhs an, ist das für die Kaufentscheidung des Kunden kein wirklich hilfreicher Content. Bietet man aber eine Entscheidungshilfe an, informiert seine Käufer über verschiedenen Materialien oder wie unterschiedlich die Größen ausfallen können, sind das für den Kunden wichtige Informationen, die Google gerne sieht. 
 Wer seine Texte also schon immer für den Kunden und für den guten Service geschrieben hat, dürfte hier auch weiterhin auf der sicheren Seite sein. Reine SEO-Texte, die keine nützlichen Informationen bieten, sollten überarbeitet werden. Dabei sollten sich Onlinehändler von Profis helfen lassen. Die SYNERGY NETWORKS GmbH beispielsweise zählt professionelle Journalisten und Marketing-Experten zu ihrem Team. 
 Doch nicht nur die Relevanz des Content-Themas gilt es im Auge zu behalten. Auch  Duplicate Content  war und ist stets im Fokus der Google Quality Updates. Mit dem Phantom II wurden Websites mit doppeltem Content stark abgestraft. Nun revidiert sich dieser Trend etwas. 
 Duplicate Content wird nicht grundsätzlich abgestraft. Doch Vorsicht! Hier kommt es sehr darauf an, um welche Website es sich handelt. Die neue Gelassenheit gilt zum Beispiel für Online-Wörterbücher, die oft ähnlichen Content aufweisen und generell wenige unterstützende Inhalte anbieten. Im Bereich E-Commerce birgt Duplicate Content immer noch ein hohes Risiko einer Ranking-Abstufung. 
 Weiterhin scheinen Websites betroffen zu sein, die für eine Marke, also ein Brand-Keyword, ranken. Denn sucht der Nutzer direkt nach einer Marke, hat er höchstwahrscheinlich die Intention auf der offiziellen Website oder beispielsweise der Facebook-Seite zu landen. Eine Seite die aber nur Links zu diesem Keyword anbietet, erfüllt die Intention des Nutzers nicht vollständig. 
 Fazit zum Google Quality Update 
 Google legt bei der Einschätzung von Websites immer mehr Wert darauf, dass der Nutzer auch das erhält, was er vermeintlich gesucht hat. Die globalen Veränderungen in den Suchergebnissen lassen vermuten, dass Google am Suchalgorithmus gebastelt hat. 
 Schwankungen gibt es vor allem im Bereich E-Commerce bei Websites mit Thin Content (also Inhalte die keinen Mehrwert bieten und den Kunden bei seiner tatsächlichen Intention nicht unterstützen), Duplicate Content zum Beispiel bei Wörterbüchern und Brand-Keywords bei Seiten die für „fremde“ Marken ranken. 
    
 Preisvergleiche bei Googles Product-Listing-Ads 
   veröffentlicht am 03.07.2015   
   
  Wer eine tatsächliche Kaufabsicht hegt, oder sich im Vorfeld über Preise informieren möchte, ist im World Wide Web natürlich gut beraten. Doch ausnahmsweise ist hier mal nicht die Suchmaschine Google die beliebteste Methode, sondern die Verkaufsplattform Amazon . 
 Eine Produktsuche erfolgt in den meisten Fällen über die Suche auf dem Marketplace und eben nicht in der Google-Suche. Das kann und will der Branchenriese natürlich nicht auf sich sitzen lassen und so verdichten sich die Zeichen, dass hier eine Änderung bevorsteht. 
 Kampf um die Preissuche 
 Wie das funktionieren soll, testet Google seit kurzem in den Vereinigten Staaten. Von vielen noch unbemerkt, schleichen sich vermehrt Preisvergleiche in die Product-Listing-Ads. Dabei werden Anzeigen mit vergünstigten Produkten besonders hervorgehoben. Zudem gibt es einen Hinweis, dass eben dieser Artikel um eine bestimmte Prozentzahl günstiger ist, als der übliche Online-Preis. Google argumentierte diese Testphase natürlich mit der steigenden Nutzerfreundlichkeit. Für Händler wird dieser neue Preiskampf entweder Fluch oder Segen – das bleibt abzuwarten. Genauso unklar ist, ob Google seine Testphase von den Staaten auf andere Länder ausweitet oder ob sich die Preisvergleichsfunktion tatsächlich durchsetzt. Vermutlich wird Google den Kampf um die Preissuche jedoch nicht an Amazon verloren geben, weshalb wir damit rechnen können, dass der Preisvergleich demnächst zum Standard der  Product-Listing-Ads  gehören wird. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2017-09-22T09:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Unique Selling Point im Onlinehandel</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/unique-selling-point</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/unique-selling-point"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Unique Selling Points schaffen Vertrauen und überzeugen den Kunden zum Kauf im Onlineshop.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Jeder Onlineshop hat einen oder mehrere USPs. Egal, ob es nun das besondere Expertenwissen zu den angebotenen Produkten ist, vielfältige Zahlungsoptionen oder kostenloser Versand und Retoure - die Unique Selling Points sollten prominent im Shop dargestellt werden. 
  Paypal Ratenzahlung   USPs im Onlinehandel   Zahlarten  
    
 PayPal bietet Ratenzahlung im Onlinehandel 
 Besonders bei preisintensiven Anschaffungen wie Möbeln sowie Luxus-Schmuck- und Uhren oder einfach höheren Warenkörben zögern viele Kunden mit dem Klick auf den Buy-Button. Durch die gestaffelte Zahlung über mehrere Monate erreichen die Käufer nun eine weitere finanzielle Flexibilität. Die Ratenzahlung hält durch PayPal Einzug in der Welt des E-Commerce. Dabei funktioniert der gesamte Zahlungsprozess online. Der Antrag auf Ratenzahlung wird vom Kunden direkt im Onlineshop getätigt, ohne das dafür ein PayPal-Konto benötigt wird. Für eine Bonitätsprüfung in Echtzeit werden die Daten des Kunden wie Name, Adresse, Bankverbindung und Geburtsdatum benötigt. Wird die Ratenzahlung genehmigt, werden die Beträge monatlich automatisch vom Konto abgebucht. Auch Sondertilgungen oder eine vorzeitige komplette Rückzahlung sind jederzeit möglich. 
 Volle Warenkörbe, höherer Umsatz, zufriedene Kunden 
 Für Online-Händler bedeutet die Zahlung mittels Raten einen Segen, fällt beim Kunden doch die Hürde des sofortigen Bezahlens. So entscheidet dieser sich für ein höheres Bestellvolumen und generiert somit volle Warenkörbe und mehr Kaufabschlüsse. Auf Sicherheit in Zahlung und Liquidität müssen Händler dennoch nicht verzichten. Dafür erhalten sie den kompletten Kaufbetrag (abzüglich der PayPal-Gebühren) auf einmal und können den Warenversand unmittelbar einleiten. Der Zahldienstleister übernimmt den Zahlungseinzug und das Risikomanagement. 
 Zudem soll die Integration der Ratenzahlung in den Onlineshop ohne weitere Probleme gelingen, da sie an die bereits vorhandene PayPal-Integration anknüpft. 
    
 Warum USPs im Onlineshop so wichtig sind 
   veröffentlicht am 20.11.2015   
   
 Als Onlinehändler hat man es nicht leicht, sich von seiner Konkurrenz zu unterscheiden und so Kunden für sich zu gewinnen. Zu groß scheint das Angebot an Shops mit dem gleichen Sortiment und noch günstigeren Preisen. Wie also kann ich mich von meinen Mitbewerbern unterscheiden? In vorherigen Blog-Beiträgen haben wir dazu schon einige Tipps gegeben. Da wären beispielsweise die ausführlichen  Produktbeschreibungen , der herausragende  Kundenservice , vielseitige Zahlungsoptionen, ein rechtssicherer und einfacher  Checkout  oder die informativen  Artikeldetailseiten . 
 Weitere Faktoren für die Optimierung eines Onlineshops sind die sogenannten USPs (Unique Selling Point bzw. Unique Selling Proposition), also die Alleinstellungsmerkmale und „einzigartigen Verkaufsversprechen“, die den Shop eben von anderen unterscheiden. Die USPs machen den Onlineshop wettbewerbsfähig, steigern den Wiedererkennungswert der Marke und des Shops, heben den Trust des Kunden zum Shop und nicht zuletzt liefern sie ab und zu eine gute Grundlage für das Storytelling. 
 Wie erkenne ich meine USPs? 
 Doch was sind USPs genau? An allererster Stelle sind sie klar, konkret und knapp formuliert, sie sollten stets relevant und überzeugend sein. Und eines sollte auch ganz klar sein: Die USPs müssen immer nachweisbar und wahrheitsgetreu sein. Wenn sie zusätzlich auch noch individuell sind, erreicht man den größten Nutzen. Selbstverständlich ist es schwierig mit Versandkosten und Widerruf einzigartig zu sein. Doch sicherlich findet jeder Onlineshopbetreiber ein Merkmal seines Shops, das ihn von anderen unterscheidet. 
 Diese zu finden ist nicht schwer, wenn man sich einigen Fragen zu seinem Shop stellt. Welche Vorteile hat der Kunde, wenn er bei mir bestellt? Habe ich vielleicht ein besonders aktuelles und großes Sortiment? Biete ich kostenlosen Versand oder Retoure? Bin ich ein Experte auf meinem Gebiet? Was finden Kunden nur in diesem Shop? Biete ich eine kostenfreie Service-Hotline, einen Live-Chat oder WhatsApp-Beratung an? Sicherlich lassen sich aus den Antworten auf diese Fragen einige knackige USPs erstellen. 
 Der beste Platz für USPs 
 Nun nützen die besten USPs nichts, wenn der Kunde sie nirgendwo sehen kann. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, sie auch prominent zu platzieren. Der beste Platz befindet sich im Header-Bereich, so dass die Vorteile im oberen Teil jeder Shop-Seite zu sehen sind. Auch auf Landingpages und auf Produktseiten sind sie nützlich. Ebenso, dass sie zwar stets präsent sind, der Kunde immer gewahr ist, welche Vorteile er hat, sie aber nie aufdringlich wirken. 
  Checkliste für Shopbetreiber  
 
 Eigenen Shop und Konkurrenz analysieren 
 daraus USPs ableiten 
 USPs knackig formulieren 
 USPs prominent platzieren 
 USPs ästhetisch in Szene setzen &amp;nbsp; 
 
    
 Zur Kasse bitte – warum vielseitige Zahlungsoptionen im Onlinehandel so wichtig sind 
   veröffentlicht am 16.10.2015   
   
 Bereits in vergangenen  Blog-Beiträgen  haben wir darauf hingewiesen, dass es während des Kaufvorgangs im Onlineshop sehr oft zu Abbrüchen kommt. Das kann viele Gründe haben. Vielleicht ist der Check-Out-Prozess zu kompliziert oder der Kunde entscheidet sich aufgrund einer zu hohen Endsumme gegen den Kauf. Ein weiterer Anlass für den Bestellabbruch kann aber auch die Zahlarten-Problematik darstellen. 
 Das Shoppen im Internet untersteht einem stetigen Wandel. Viele Verbraucher sitzen nicht mehr am Schreibtisch vor dem Rechner, sondern ganz gemütlich mit dem Tablet auf dem Sofa oder mit dem Smartphone im Lieblingscafé. 
 So bequem wie das Ambiente sollte auch das Einkaufen und Bezahlen im Onlineshop gestaltet werden. Für den Nutzer wird das Shopping-Erlebnis mit einem schnellen und ihren Bedürfnissen angepassten Bestellvorgang abgerundet. 
 Der Mix macht’s – viele Zahlarten erhöhen Kaufbereitschaft 
 Besonders wichtig sind hierbei die angebotenen Zahlarten, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzer entscheiden sich öfter zum Kauf, wenn sie die Zahlungsmöglichkeit angeboten bekommen, die ihnen am meisten zusagt. Dabei ist nicht nur die einfache Handhabung und die Vertrautheit mit der Zahlart entscheidend, sondern auch die Situation und das Produkt. 
 Bestellt der Kunde beispielsweise Kleidung, die er natürlich erst einmal anprobieren möchte, tendiert er eher zur Zahlart „Rechnung“. Die Retoure ist in fast der Hälfte dieser Käufe bereits eingeplant. Bei hochpreisigen Artikeln, die in der Regel im Voraus bezahlt werden müssen, entscheiden sich die Käufer häufig für die Zahlung per Kreditkarte. 
 Shoppt der Nutzer mobil über Smartphone oder Tablet ist PayPal die gängigste Zahlungsart. Die Zahlung mittels PayPal ist nach der Rechnung die zweitbeliebteste Zahlmöglichkeit. 
 Was ist gängig und zumutbar? 
 Eine Kombination aus den beliebtesten Zahlarten stellt für den Onlinehändler die beste Möglichkeit dar, Kunden für sich zu gewinnen. 89 % der in der aktuellen Studie des ECC Köln Befragten geben an, das es für sie wichtig ist, die von ihnen präferierte Zahlart vorzufinden. 
 Laut Rechtsprechung muss mindestens eine der angebotenen Zahlmethoden kostenfrei sein. Diese muss dann auch als gängig und zumutbar eingeschätzt werden. Besteht eine Ausweisung der Direkt-Überweisung als einzige kostenfreie Zahlmethode, ist dies nicht zulässig, da sie nicht als gängig und zumutbar angesehen wird. 
 Barzahlung und EC-Karte (im Onlinegeschäft sicherlich schwieriger umzusetzen), Überweisung, Lastschrift und Kreditkarten (nur unter bestimmten Bedingungen) sind solche zugelassenen Zahlungsarten. 
 Übrigens wurde in dem Urteil des Landgerichts Frankfurt, welches diesen Einschränkungen zugrunde liegt, die Zahlmethode PayPal aus unerfindlichen Gründen nicht beachtet. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2016-06-02T18:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Amazon News: Ranking-Algorithmus Optimierung</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/amazon-news</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/amazon-news"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Wichtige Neuerungen für Amazon-Händler fassen wir hier kurz zusammen.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Updates, Optimierungen und Veränderungen gibt es auch auf der Amazon Plattform. Hier berichten wir regelmäßig die aktuellsten Amazon News.  
  Ranking Algorithmus   Ranking Faktoren   Amazon Handmade   Scheinangebote  
 Amazon News 
 Amazon ist für Onlinehändler ein enormer Absatzmarkt. Umso wichtiger ist, in der Fülle der Angebote nicht unterzugehen. Wie Betreiber eines Amazon-Shops ihre Sichtbarkeit auf der Plattform erhöhen, berichten wir in den Amazon News unseres Magazins. 
    
 Amazon optimiert seinen Ranking-Algorithmus - das sollten Händler beachten 
  In unserem Blog haben wir uns schon einmal mit den Rankingfaktoren bei Amazon beschäftigt. Denn auch auf diesem Marktplatz sollten Händler Optimierungen der Daten vornehmen, um in den Suchergebnissen prominent angezeigt zu werden.  
 Nun hat sich im Rankingalgorithmus wohl einiges getan. Laut Marketplace Analytics werden drei grundlegende Änderungen an den Keyword-Einstellungen vorgenommen, die Händler unbedingt beachten sollten, sobald die Neuerungen für sie zur Verfügung stehen. Wir fassen diese hier kurz und knackig zusammen. 
 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick 
 
  Der Platz für Keywords wird erweitert  Statt fünf Feldern mit Raum für 50 Zeichen, stehen nun je Feld 1000 Zeichen zur Verfügung. Insgesamt also 5000 Zeichen, die mit Keywords befüllt werden können.   
  Relevanz der Keywords  Die Relevanz der Keywords in den einzelnen Keyword-Feldern hat sich verschoben. Zwar weist der Produkttitel immer noch die höchste Relevanz auf, doch an zweiter Stelle kommen nun die Allgemeinen Schlüsselwörter (Seller Central Suchbegriffe). Danach folgen die Attribute (Stichpunkte) und an letzter Stelle die Produktbeschreibung, welche als sekundäres Keyword-Feld weiterhin eine Sonderrolle einnimmt. Wichtige Keywords sollten also dementsprechend in die beiden ersten Felder eingetragen werden.   
  Zeichenzahl der Produkttitel beschränkt  Die Produkttitel werden in ihrer Zeichenzahl beschränkt. Zwar befindet sich diese Änderung für Deutschland erst in der Testphase, es ist aber davon auszugehen, dass sich die Zeichenanzahl wie in den USA auf 150 maximal 200 Zeichen einschränken wird 
 
 Fazit: 
 Amazon-Händler können in Sachen Keywords nun richtig aus den Vollen schöpfen. Doch ist eine ausgiebige und gewissenhafte Keyword-Recherche nach wie vor von großer Bedeutung, da die Suchbegriffe je nach Feld an Relevanz gewinnen bzw. verlieren. 
 Weiterhin ist ein optimierter Produkttitel, der sich auf die wichtigsten Informationen über das Produkt fokussiert, entscheidend. 
 Die Bearbeitung und Überholung Ihrer Amazon-Produkte legen Sie am besten in professionelle Hände. Zum Beispiel in unsere. 
    
 Ranking-Faktoren bei Amazon optimieren 
   veröffentlicht am 06.11.2015   
  Für die meisten Onlinehändler ist es mittlerweile selbstverständlich geworden, ihre Produkte nicht nur im eigenen Onlineshop, sondern auch beim Versandriesen Amazon anzubieten.  Die Vorteile sind eindeutig: 
 
 Händler erreichen über einen eigenen Amazon-Shop mehr potenzielle Kunden. Rund ein Drittel aller Kaufinteressenten führen ihre Produktsuche gleich bei Amazon statt zuerst bei Google durch.   
 Über einen Amazon-Shop lassen sich die eigenen Produkte auch einem internationalen Käuferkreis offerieren.   
 Amazon genießt von Grund auf ein hohes Vertrauen bei den Kunden. Davon kann jeder Verkäufer profitieren. 
 
 Doch wie von Zauberhand gelingen die Verkäufe auch bei Amazon nicht. Onlinehändler müssen sich hier ebenfalls an verschiedene Größen halten, damit ihre Produkte in der Amazon-Suche gefunden werden. 
 Wie immer handelt es sich hier um weiche Faktoren, die nicht grundsätzlich in Stein gemeißelt werden können. Für ein gutes Ranking sollten sie dennoch angepasst und optimiert werden. 
 
  Produkttitel  Der Produkttitel weist vielleicht die höchste Relevanz für das Ranking auf. Er sollte auf jeden Fall so gestaltet sein, dass er alle Informationen enthält, nach denen ein Käufer suchen könnte. Daher gilt es, neben dem Hauptkeyword auch einige Sekundärkeywords einzubinden. Eine umfangreiche und gewissenhafte Keyword-Recherche ist also ein Muss. Natürlich sollten auch der Markenname und einige Produktdetails enthalten sein. Trotzdem gilt: Der Titel muss Sinn ergeben, denn er wird von Menschen angeklickt, nicht von Suchmaschinen. Die vorgegebene Zeichenzahl des Titels sollte auf jeden Fall vollständig genutzt werden und mit sinnvollen Informationen gefüllt werden.   
  Produktbild  Bei Amazon gilt, was überall auch gilt: Das Auge kauft mit. Auf jeden Fall sollten Onlinehändler ihren Kunden mehr als ein Produktbild zur Ansicht anbieten. Das wirkt seriös und der Kunde kann sich ein genaues Bild vom Produkt machen. Selbstverständlich sollten die Bilder eine ausreichende Qualität aufweisen, auch damit die beliebte Zoomfunktion funktioniert. Dafür muss das Produktbild eine Mindestauflösung von 1280 Pixel auf der Längsseite haben.   
  Produktbeschreibung  Auf der Verkaufsseite sollten Händler das Optimum aus der Stichpunktliste (Features) und der Produktbeschreibung rausholen. In der Liste, die sich neben dem Produktbild befindet, hat man die Möglichkeit Keywords und relevante Artikelinformationen zu platzieren, die im Artikeltitel nicht verwendet wurden. In der Produktbeschreibung hingegen machen Keywords wenig Sinn, da der Suchalgorithmus diese an dieser Stelle für das Ranking nicht berücksichtigt. Hier hat man aber Platz mit einem tollen Text zu glänzen, der den Kunden fesselt, hinreichend informiert und zum Kauf animiert. Dieser Text sollte, wie Artikelbeschreibungen allgemein, ansprechend gegliedert sein, zum Beispiel durch Zwischenüberschriften, Absätze, hervorgehobenen Textstellen und Stichpunktlisten.   
  Produktpreis  Natürlich ist der Preis bei den meisten Kaufentscheidungen ein ausschlaggebender Faktor. In vielen Fällen rankt ein Produkt mit einem niedrigen Preis höher, obwohl ein Konkurrent vielleicht länger am Markt ist oder mehr Kundenrezensionen hat. Die Preispolitik ist ein sensibles Thema und sollte nicht leichtfertigt übergangen werden.   
  Service  Viele Kunden erwarten von Amazon-Verkäufern von vornherein einen ausgezeichneten Service. Das schließt schnelle Lieferung, professionelle Verpackung und unkomplizierte und kostenfrei Retoure mit ein. Gratisversand ist auch schon beinahe Normalität geworden.   
  Kundenbewertungen  Bis zu einer bestimmten Anzahl, die je nach Kategorien variieren, zählt die Anzahl der Kundenrezensionen als Rankingfaktor. Danach wird eine durchschnittliche Bewertung wichtiger für das Ranking. 
 
 Mit einigen Handgriffen lässt sich das Amazon-Ranking durchaus positiv beeinflussen. Übrigens führen auch Verkäufe an sich zu einem besseren Ranking. Das heißt: Verkäufe verbessern das Ranking, das Ranking verbessert die Verkäufe. Da lohnt sich die Optimierung der Produkte im Amazon-Shop in doppelter Hinsicht. 
    
 Amazon strickt sich Marktplatz für Selbstgemachtes 
   veröffentlicht am 09.10.2015   
   
  Selbstmach-Plattformen wie Etsy und DaWanda könnten ihre angebotenen Produkte wie Wollpullover und Stricksocken demnächst selber gebrauchen.  Die beiden Marktplätze sollten sich nämlich warm anziehen, denn mit „Handmade at Amazon“ steigt der Verkaufsriese aus Seattle in die D.I.Y-Branche ein. Bereits seit dem Frühjahr wurde in der Szene über diesen Schritt getuschelt, der nun zumindest auf der Amazon.com-Plattform auch vollzogen wurde. 
 Für den Anfang sind die Produkte in  sieben Kategorien  (Schmuck, Dekoration, Kunsthandwerk, Papierwaren und Partyzubehör, Küche und Speisen, Möbel, Bezüge und Decken) zu finden. Begeistert man sich für die Erzeugnisse, so erfährt man auf den entsprechenden Artikelseiten auch einiges über den Künstler, der sie geschaffen hat. Die Verkäufer werden mit einem Foto vorgestellt und ein kleines Symbol zeigt, aus welchem Land sie stammen. 
 Mehr Reichweite für Selbermacher 
 Dies gibt dem sonst so nüchternen Marktplatz die persönliche Note, die Kunden von Handmade-Produkten wohl erwarten. Insgesamt sollen 80 000 Produkte von 5 000 Händlern aus 60 Ländern angeboten werden. Die Verkäufer zahlen im Übrigen  keine Einstellgebühren  an Amazon. Gut bezahlen lässt sich Amazon seinen neuen Service aber trotzdem. Satte 12 % des Verkaufspreises gehen an den Verkaufsriesen. Konkurrent Etsy knöpft seinen Künstlern 20 Cent pro gelistetem Artikel und 3,5 % des Verkaufspreises ab. 
 Etsy ist seit nunmehr zehn Jahren erfolgreich im D.I.Y-Geschäft tätig und verfügt über einige Erfahrung in dieser Branche. Doch „Handmade at Amazon“ trumpft natürlich mit der enormen Reichweite des Riesen auf. Vielleicht ist es genau diese Kombination aus beiden Plattformen, die Künstlern die nötigen Aufträge und Umsätze einbringen kann. Wann und ob „Handmade at Amazon“ auch in den anderen Kanälen des Onlinehändlers zu finden sein wird, ist nicht bekannt. 
    
 Betrüger kapern Amazon-Shops mit Scheinangeboten 
   veröffentlicht am 28.09.2015   
   
  Onlinehändler, die Amazon als Verkaufskanal nutzen, sollten unbedingt ihre Shops überprüfen. Wie jetzt bekannt wurde, schleusen Kriminelle ihre Scheinprodukte in die Shops seriöser Anbieter ein.  
 Dabei fordern die Betrüger potenzielle Käufer bereits in der Zustandsbeschreibung des Produktes auf, eine E-Mail an eine dort angegebene Adresse zu versenden. Lässt sich der Nutzer darauf ein, erhält er eine Antwort-Mail, in welcher der angebliche Verkäufer Namen und Anschrift verlangt. Mithilfe dieser Daten wird daraufhin eine gefälschte Amazon-Bestellbestätigung mit der Aufforderung nach einer Vorkasse-Überweisung des Kaufbetrags versandt. 
 So umgehen die Betrüger auch die Absicherung des Kunden durch Amazon, da die Bezahlung nicht über das Amazon-System erfolgt. 
 Scheinangebote im Amazon-Shop erkennen 
 Wie lassen sich solche Scheinangebote nun erkennen? Wer seinen gesunden Menschenverstand beim Online-Shopping anschaltet, kann leicht die Indikatoren für Scheinangebote erkennen. So sind beispielsweise unglaublich günstige Preise, vor allem auch im Vergleich mit anderen Händlern, ein Zeichen für ein unseriöses Angebot. Auch wenn das dargebotene Produkt so gar nicht zum Rest des Shop-Angebots passen will, sollte man misstrauisch werden. Zudem nutzen redliche Anbieter stets das Amazon-System, denn so ist eben auch der Verkäufer gesichert. 
 Wie es den Betrügern genau gelingt die fremden Shops zu kapern ist nicht hinreichend bekannt. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind Verkaufsseminare, welche den Amazon-Händlern angeboten werden, die Grundlage für die Machenschaften. Dabei missbrauchen die Gauner offenbar die Namen der Händler. Diese sollten sich in den Videos und Tutorials von Amazon über diese Fälle informieren. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2015-12-11T19:45:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Content Qualität kann die Conversion verbessern</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/content-qualitaet</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/content-qualitaet"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Wie Sie mit guten Produkttexten und Produktseiten Sichtbarkeit und Umsatz steigern können, lesen Sie in diesem Magazinbeitrag
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Der Produktseite inklusive der Produkttexte sollten Onlinehändler viel Aufmerksamkeit widmen. Hier erklären wir, worauf es vor allem ankommt.  
   Produkttexte   Produktseiten   
    
 Gute Produkttexte können den Umsatz steigern 
 Schon in vielen Blog-Beiträgen haben wir Tipps und Tricks zur Verbesserung von Onlineshops gegeben. So haben wir uns zum Beispiel bereits mit der Produktdetailseite im Ganzen beschäftigt. Ein Teil der Produktseite ist natürlich der Produkttext, den wir heute einmal näher betrachten wollen. 
 In vielen Onlineshops wird der Produkttext eher stiefmütterlich behandelt oder völlig außer Acht gelassen. Dabei besteht eben genau durch die Texte die Möglichkeit die Umsätze im Shop zu steigern. Es drohen sogar einige Gefahren, wenn beispielsweise Bilder und Texte ohne Änderungen vom Hersteller übernommen werden. 
 Dann nämlich schätzt Google den Shop als Kopie eines anderen ein, was zu einem schlechten Ranking in der Suche führt. Weiterhin sinkt das Ranking, wenn die Produkttexte zu kurz sind. Denn dann weisen sie für die Suchmaschine eine geringe Relevanz auf und werden nicht genügend beachtet. 
 Texte schreiben für den Nutzer 
 Nicht nur für die Suchmaschine sollten erstklassige Texte geschrieben werden. Letztendlich entscheidet der Kunde, ob er den Artikel kauft. Findet er aussagekräftige und ansprechende Texte vor, erhöht das die Kaufwahrscheinlichkeit. Denn schließlich hat der Kunde eine Menge Fragen zum Produkt, die in einem guten Text schon vorab beantwortet werden können. 
 Ist der Käufer hinreichend informiert, entscheidet er sich zum Kauf. Erhält er das Produkt, das seinen Vorstellungen und der Beschreibung entspricht, sinkt demzufolge auch die Retourenquote. 
 Natürlich kann es bei sehr vielen Artikeln im Onlineshop eine Sisyphusarbeit sein, alle Produkte mit Texten und Meta-Daten für Google zu optimieren. Doch die Arbeit lohnt sich in zweierlei Hinsicht. 
 Zum einen verbessert sich das Ranking, zum anderen gewinnt der Shop an Kundenvertrauen. Zuerst sollte man sich auf die wichtigsten Produkte konzentrieren, die Optimierung kann dann auch nach und nach erfolgen. 
 Meta-Daten gewissenhaft optimieren 
 Meta-Daten sind ein wichtiges Instrument der Onpage-Optimierung und beeinflussen das Ranking in der Google-Suche. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Title-Tag. Er sollte aussagekräftig sein und das entsprechende Keyword enthalten. Um den Title auf der Google-Suchergebnisseite vollständig anzuzeigen, darf er eine Größe von ca. 482 Pixeln nicht überschreiten. 
 Auch die Meta-Description, also die kurze Beschreibung, die auf der Google-Ergebnisseite unter der URL angezeigt wird, ist in ihrer Länge beschränkt (ca. 928 Pixel). Einfluss auf das Ranking hat die Description zwar nicht, dafür aber auf den Käufer in spe. Er erhält hier schon die ersten wichtigsten Informationen über das gesuchte Produkt und wird zum Klicken animiert. 
 Wie gut ist gut? 
 Doch was sind eigentlich gute Produkttexte? Eines ist klar, das reine Aufzählen der Produkteigenschaften reicht nicht aus. Viel wichtiger ist es, dem Kunden alle relevanten Informationen über das Produkt zu offenbaren. 
 Konnte er sich einen ausreichenden Überblick verschaffen, steigen in seinen Augen der Trust der Seite und das Vertrauen in den Händler als Experten. Im Text sollten die Vorteile, welche der Kunde beim Kauf in genau diesem Onlineshop hat, hervorgehoben werden. 
 Fühlt er sich außerdem persönlich angesprochen, erhöht das die Chance auf einen Kaufabschluss. Mit einem guten und individuellen Produkttext hebt man sich von der Konkurrenz ab und steigert die Sichtbarkeit bei Google. 
 Bei allen Vorteilen, die optimierte Produkttexte mit sich bringen, sollten die Bilder nicht vergessen werden. Von einem Artikel sollte nicht nur ein Foto gezeigt werden, sondern aus jeder Perspektive, vielleicht sogar in 3-D-Ansicht, ein Bild vorhanden sein. Auch besondere Merkmale des Produkts sollten sichtbar gemacht werden. Selbstverständlich ist eine hohe Qualität der Fotos. 
    
 Gute Produktseiten im Onlineshop überzeugen Kunden 
   veröffentlicht am 14.09.2015   
   
 Kunden von den Qualitäten und Produkten des eigenen Onlineshops zu überzeugen, scheint in Zeiten überbordender Konkurrenz im Onlinehandel eine herausfordernde Aufgabe zu sein. Doch mit Mühe, Geschick, dem richtigen Kundenverständnis und einer stabilen Technik stehen die Chancen sehr gut, mit einem Onlineshop vernünftige Umsätze zu erzielen. 
 Auf einige Punkte sind wir dabei in vorherigen Blog-Beiträgen bereits eingegangen. So spielen beispielsweise die Service-Leistungen, also verschiedene Zahlungs- und Lieferarten oder die Kommunikation mit dem Kunden, eine bedeutende Rolle. Natürlich ist auch die technische Leistung eines Shops, zum Beispiel die Seitenladezeit, enorm wichtig. Selbstverständlich sollten sämtliche Infoseiten wie AGB, Impressum, Datenschutz und Widerruf stets auf dem neuesten Stand sein. 
 5 Tipps für Produktseiten im Onlineshop 
 Die vielleicht interessanteste Shopseite für den Besucher ist die  Produktseite , mit der wir uns in diesem Blog-Beitrag näher auseinandersetzen wollen. Wer seine Artikeldetailseiten lieblos behandelt, wird bald die Quittung dafür enthalten. Denn einige Punkte auf die Sie unbedingt achten sollten, tragen zum Kauf oder eben nicht zum Kauf Ihres Produktes bei. Schließlich muss die Produktseite das leisten, was im Geschäft die Verkäuferin oder der Verkäufer bieten – eine professionelle Beratung und umfangreiche Informationen. 
 Dabei können Produktseiten so gut gestaltet sein, das beim Kunden keine Fragen offenbleiben und er den Artikel begeistert in den Warenkorb legt. Dabei müssen Sie sich nur einmal vorstellen, welche Prozesse Sie durchlaufen, wenn Sie in einem Geschäft in der Fußgängerzone Schuhe kaufen möchten. Sie können den Schuh von allen Seiten betrachten, können ihn anprobieren und erfühlen. Und wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, bringt Ihnen die Verkäuferin einen Schuh, der Ihren Vorstellungen vielleicht eher entspricht. Natürlich können Sie das Produkt im Onlineshop nicht anfassen oder anziehen. Aber auch das lässt sich sehr gut simulieren. Die folgenden Punkte können dabei helfen. 
  1. Produktpräsentation  
 Mit ansprechenden und detailreichen  Produktbildern  lassen sich schon viele wichtige Informationen vermitteln. Sorgen Sie dafür, dass der Kunde das Bild (zum Beispiel mit Mouseover-Effekt) vergrößern kann. So kann er sich einen Eindruck von der Beschaffenheit und der Oberfläche machen. Dafür ist eine hohe Auflösung erforderlich. 
 Zeigen Sie das Produkt zudem aus vielen  verschiedenen Perspektiven , sodass der Kunde alle Seiten sehen kann. Sollte der Artikel in mehreren Farben angeboten werden, sind von den Varianten natürlich auch Bilder nötig. Besonders anschaulich sind die Fotos, die das Produkt im Einsatz zeigen. Ein Esstisch sieht doch viel ansprechender aus, wenn er hübsch eingedeckt ist. Und selbstverständlich sieht ein schönes Kleid an einer schönen Frau besser aus, als an einem Kleiderbügel. 
 Lässt man der Fantasie freien Lauf, kann man diese Fotos nutzen, um den Kunden auch emotional anzusprechen. Erzeugen Sie mit Ihren Bildern positive Gefühle, bringen Sie den Betrachter zum Schmunzeln und er wird sich in Ihrem Onlineshop wohl fühlen. 
 Videos und Grafiken. Videos können dem Kunden noch besser die Eigenschaften des Produktes vermitteln. Grafiken hingegen eigenen sich bestens, wenn es um genaue Maßangaben geht. 
  2. Produktbeschreibung  
 Das A und O Ihrer Produktseite ist die ausführliche Beschreibung. Dabei sind nicht die Produktdetails bzw. die Kurzpräsentation gemeint, die bereits in knappen Stichpunkten über die wichtigsten Daten wie Farben oder Maße informieren. Die  Produktbeschreibung  ersetzt quasi die Verkäuferin. Ist sie gut geschrieben, fühlt sich der Kunde ausreichend informiert und geht das Risiko ein, etwas zu shoppen, das er nicht berühren kann. 
 Doch das soll nun kein Freibrief für ellenlange Texte sein. Es geht um  genaue Angaben  zum Produkt, die ausreichend aber nicht zu ausschweifend gehalten sind. Selbstverständlich und man kann es gar nicht oft genug betonen, ist hier Kreativität gefragt. 
 Greifen Sie niemals zu Texten, die Sie von einer anderen Seite kopiert haben. Auch den Herstellertext sollten Sie grundlegend verändern. Beachten Sie das nicht, erzeugen Sie höchstwahrscheinlich „ duplicate content “. Den Ärger, der daraus folgt, sollten Sie sich ersparen. 
 Bei den Texten ist es ganz ähnlich wie bei den Produktfotos. Sind Sie originell verfasst, sprechen den Kunden emotional an und sind auf Ihre Zielgruppe optimiert, helfen sie Ihnen, sich von der Konkurrenz abzuheben und bei den Kunden in Erinnerung zu bleiben. 
 Selbstverständlich sollten Sie bei Ihren Produkttexten auch auf die  Leserfreundlichkeit  achten. Die Schriftgröße muss also ausreichend groß sein, der Text gegliedert durch Überschriften und Absätze oder mit Aufzählungen aufgelockert. 
 Sollte es zu Ihren Produkten weiteres Material geben, beispielsweise eine Montageanleitung oder Installations- und Waschhinweise, können diese einen informativen Mehrwert darstellen. Bieten Sie dies als nützliche PDFs an. 
  3. Produktvergleich und Zubehör  
 Viele Kunden nutzen einen Onlineshop zum ausgiebigen Stöbern. Im Grunde genauso wie das gute alte Bummeln durch die Einkaufsstraße. Hat sich der Konsument dann für ein Geschäft entschieden, findet er dort schnell einen Artikel nach seinem Geschmack. Aber so richtig überzeugt ist er noch nicht. Gibt es da nicht noch ein besseres? 
 Damit Ihre Kunden den Onlineshop nicht verlassen, sollten Sie auf der Produktseite  ähnliche Artikel  anzeigen lassen. So kann er nach Herzenslaune vergleichen und am Ende genau das Produkt auswählen, welches hundertprozentig gefällt. Damit sinkt natürlich auch die Rücksendequote und die Kundenbewertungen fallen positiv aus. 
 Genauso hilfreich wie die Produktvergleiche ist das Anzeigen von kompatiblen  Zubehörartikeln  oder ergänzenden Produkten. Das ist, wenn es subtil geschieht, keine aufdringliche Werbung, sondern ein tatsächlicher Mehrwert für den Kunden. 
 Mit der Grundversion von  Shopware  und zusätzlichen Plugins können Sie individuell entscheiden, welche Zusatzartikel Ihren Kunden noch angezeigt werden sollen. 
  4. Produktbewertung  
 Um den Kunden bei der Kaufentscheidung den letzten Anreiz zu geben, empfiehlt es sich,  Kundenrezensionen  zu veröffentlichen. So können sich die Kunden von dem Produkt überzeugen lassen. 
 Dabei müssen Sie negative Bewertungen nicht verstecken. Solange diese nicht überhand nehmen und Sie als Shopbetreiber stets angemessen reagiert haben, wirken negative Rezensionen authentischer als zu viele überschwängliche Lobpreisungen. 
 Ein Kauf gefälschter Bewertungen ist übrigens ein absolutes No-Go. 
  5. Produktinformationen  
  Zusätzliche Informationen  zum Produkt erhöhen das Vertrauen, welches der Kunde dem Shop entgegenbringt. Wann ist der voraussichtliche Liefertermin? Wie viele Artikel sind noch verfügbar? Welche Versand- und Zahlungsarten hat der Kunde? Diese Fragen sollten dem Nutzer transparent beantwortet werden. 
 Vielleicht bieten Sie ja auch eine Online-Bestellung und Abholung in der Filiale an. Auch das sollten Sie kommunizieren. 
 Zu guter Letzt sollten Sie dem Nutzer aktiv anzeigen, zum Beispiel durch ein Popup, dass das gewünschte Produkt auch im  Warenkorb  gelandet ist. Der Kunde kann dann dort entscheiden, ob er weiter shoppen will oder gleich zur Kasse geht. In diesem Fenster kann man auch noch einmal gut Produkte, die dazu passen würden anzeigen lassen. 
 In unserer bunten Infografik haben wir wichtige Punkte noch einmal vereinfacht dargestellt. 
   
                ]]>
            </content>

                            <updated>2015-10-30T13:30:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">eBay News: Abmahnungen für eBay-Händler</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/ebay-news</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/ebay-news"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Lesen Sie in unserem Magazin wertvolle Tipps für eBay-Händler.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Für Onlinehändler, die ihre Produkte auch auf dem eBay-Marktplatz anbieten, fassen wir die wichtigsten Änderungen in unserem Magazin zusammen.  
  Abmahnungen   Herbst Update  
 eBay News 
 eBay bietet für viele Onlinehändler einen enormen zusätzlichen Absatzmarkt. Doch auch hier gilt es, immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu bleiben. 
    
 Abmahnungen für eBay-Händler 
 Schon wieder droht Onlinehändlern eine unangenehme Abmahnwelle durch undurchsichtige Methoden. Vor allem eBay-Händler sind derzeit von Abmahnungen durch den Interessenverband IDO betroffen. Und worum geht es dieses Mal? Offenbar werden die Verkäufer abgemahnt, die gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu Versandkosten verstoßen. 
 Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt die eBay-Verkäufer vor diesen Abmahnungen und konkretisiert, was denn genau bemängelt worden ist. Offenbar wurde in den bisherigen Fällen von den Händlern nicht ausreichend über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht für Waren informiert. Auch über die Datenspeicherung nach Vertragsschluss wurde nicht ausreichend berichtet. Des Weiteren wurden die fehlenden Angaben der Auslandsversandkosten abgemahnt. 
 Rechtstexte prüfen lassen 
 Hier zeigt sich wieder einmal wie wichtig es für professionelle Händler ist, ihr Rechtstexte von einem Juristen auf Richtigkeit überprüfen zu lassen. So reicht es beispielweise nicht aus, Versandkosten für alle Länder nur in den Artikelbeschreibungen aufzuführen. Sie müssen zusätzlich in der Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ auffindbar sein. 
 Abmahnungen der IDO gibt es weiterhin bei ungenügenden Widerrufsbelehrungen und bei der fehlenden Angabe von Grundpreisen. 
 Unser Partner „Trusted Shops“ beschäftigt sich im Übrigen ebenfalls mit den korrekten Rechtstexten für Onlinehändler. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. 
    
 eBay Herbst-Update – Was Händler jetzt beachten müssen 
   veröffentlicht am 18.09.2015   
 Wie immer im Herbst, gibt es für alle Händler Neuigkeiten beim Online-Marktplatz eBay. Die alljährlichen Updates sorgen mal mehr und mal weniger für gute Laune bei den professionellen eBay-Verkäufern. Diesmal dürften sich aber viele Händler über das sonst so gefürchtete Update freuen, hat eBay doch einige Änderungen versprochen, die sich auf das Geschäft positiv auswirken und mehr Fairness bringen. 
 Im Fokus des  eBay Herbst-Updates  stehen dieses Mal das Bewertungssystem, Retoure und Versand, die Produktkennzeichnungen und Kategorien sowie die Einführung von eBay Plus als Treueprogramm für Käufer. Wir erklären in einem kurzen und knappen Überblick, worauf Händler jetzt achten müssen. 
 eBay Herbst-Update – Die Änderungen in Kurzfassung 
 
  Bewertungssystem – nie wieder unfair?   Vor allem die Einführung der Mängelquote im vergangenen Jahr stellte viele Händler vor arge Probleme. Dem soll nun Abhilfe geschaffen werden. Dazu entfallen zukünftig, genauer ab Februar 2016, detaillierte Verkäuferbewertungen aus der Berechnung der  Mängelquote . Demnächst wird diese nur noch durch zwei Kriterien bestimmt: den Abbruch des Kaufs durch den eBay-Händler selbst und die eskalierten Fälle, die eBay schließen muss. Offene Fälle werden hingegen nicht mehr als Mangel gewertet. Die fehlende Objektivität und die Willkür in den negativen Bewertungen werden so zunehmend eingedämmt.   
  Retoure und Versand im Mittelpunkt   Verkäufer können nun im Segment Retoure Standardisierungen vornehmen, die eine Abwicklung erleichtern. Des Weiteren werden die  Rücksendegründe , die ein Käufer angeben kann, optimiert. So lassen sich Missverständnisse und daraus resultierende schlechte Bewertungen vermeiden. Weiterhin steht Händlern und Käufern ab Oktober die Einsicht in alle Schritte nach Transaktionsende auch mobil zur Verfügung.   
  Produktkennzeichnungen für weitere Kategorien   In einigen Kategorien sind die umfassenden Produktkennzeichnungen bereits seit Sommer 2015 verpflichtend. Ab 2016 kommen dabei weitere Kategorien hinzu. Diese strukturierten Produktdaten erleichtern die Suche für die Käufer und ermöglichen es Verkäufern besser gefunden zu werden, da relevantere Suchergebnisse angezeigt werden. Zu den Daten gehören unter anderem die Marke, die Global Trade Item Number (Globale Artikelnummer – GTIN) und die Manufacturer Part Number (Herstellernummer – MPN). Übrigens hat eBay auch innerhalb der  Kategoriestruktur  mal wieder einige Änderungen vorgenommen. Händler sollten sich damit schnell vertraut machen und gegebenenfalls ihre Artikel an die Änderungen anpassen.   
  Treue zahlt sich aus?   Im Herbst dieses Jahres startet eBay sein Treueprogramm  eBay Plus  und verspricht dadurch viele Vorteile für Händler. Allerdings ist das Projekt an einige Bedingungen geknüpft. So können zum Beispiel nur Verkäufer mit Top-Bewertungen teilnehmen und auch nur dann, wenn sie einen kostenlosen, schnellen Versand mit Sendungsverfolgung anbieten können. Auch die Rücknahme muss für den Kunden kostenlos sein und einen Monat Gültigkeit haben. Die Kosten für die Retoure übernimmt übrigens   bis auf weiteres   eBay. Sollten Händler diese und noch mehr strenge Kriterien erfüllen können, bieten sich reichlich Vorteile. So erhalten Verkäufer 15 % Rabatt bei den Transaktionen, die Angebote werden in der Suche hervorgehoben und von eBay durch umfassendes Marketing beworben. Welche Produkte man hervorheben möchte, kann jeder Verkäufer selbst entscheiden. 
 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2015-10-19T14:45:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Rechtliche Fallstricke im Onlinehandel</title>
            <id>https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/rechtssicherheit-im-onlinehandel</id>
            <link href="https://www.synergy-networks.de/magazin/e-commerce-tipps/rechtssicherheit-im-onlinehandel"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Lieferbarkeit und Verfügbarkeit von Waren müssen immer korrekt und aktuell ausgegeben werden. Lesen Sie dazu mehr in unserem Blog!
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Für Onlinehändler lauern Abmahnungen hinter jeder Ecke. Wie diese bestmöglich vermieden werden können, erläutern wir im Artikel zur Rechtsicherheit in Onlineshops. 
  Lieferzeitangaben   Bestellvorgang   Warenverfügbarkeit  
    
 Warenverfügbarkeit und Lieferbarkeit stets aktuell halten 
 In einem Urteil vom 11. August bestätigte das Oberlandesgericht Hamm, das Händler stets die aktuelle Warenverfügbarkeit und den korrekten Lieferzeitpunkt angeben müssen. Vor allem für Händler, die ihre Waren sowohl in ihrem Online-Shop, auf diversen Marktplätzen und im stationären Handel anbieten, stellt das immer wieder Probleme dar. 
 Kunden, die ein Produkt über einen Kanal kauften, während er zwischenzeitlich anderweitig, also doppelt verkauft wurde, wollen die Ware natürlich trotzdem zur angegebenen Zeit geliefert bekommen. Sollte das Produkt mit dem Vermerk „sofort lieferbar“ gekennzeichnet sein, so bedeutet das, dass die Ware tatsächlich vorrätig ist und am nächsten Werktag verschickt werden kann. 
 Sofort lieferbar heißt sofort lieferbar 
 Auch wenn sich Bestellungen innerhalb kürzester Zeit überschnitten haben, muss die Warenverfügbarkeit stets aktuell gehalten werden. Laut dem OLG Hamm ist es durch die ständig mögliche Aktualisierbarkeit von Angeboten im Internet unzulässig, ein Angebot für nicht mehr lieferbare Produkte im Internet zu belassen. Auch wenn die Bestellungen kurz hintereinander erfolgten. 
 Der Vermerk „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ suggeriert dem Kunden laut OLG Hamm nicht, dass der Warenvorrat fehlt, sondern, dass der Händler tatsächlich noch über genug Ware verfügt, um sofort zu liefern. 
 Sollten die Angaben über Warenverfügbarkeit und Lieferzeit nicht mit den tatsächlichen Begebenheiten zusammenpassen, droht übrigens nicht nur Ärger mit dem Kunden, sondern auch Abmahnungen. Händler sollten also Warenbestand und Lieferbarkeit auf dem neuesten Stand halten und diesen dem Kunden auch anzeigen. 
    
 Bestellvorgang und Checkout rechtssicher gestalten 
   veröffentlicht am 25.09.2015   
   
 Im Online-Handel gilt es, sämtliche rechtlichen Grundlagen einzuhalten, da sonst schnell Abmahnungen drohen oder eine Kundenbestellung nicht rechtskräftig ist. Immer wieder werden die Gesetze angepasst und modernisiert. Da auf dem neuesten Stand zu bleiben wird immer schwieriger. Vor allem der Prozess der Bestellung und der Checkout bedürfen einer eingehenden Überprüfung, um in keine Falle zu tappen. 
 Der Händlerbund hat dazu eine interessante Infografik erstellt, die wir in Ihnen hier in kurzen Stichpunkten wiedergeben möchten. 
 Von Warenkorb bis Checkout – so sind Sie auf der sicheren Seite 
  Stufe 1: Im Warenkorb  
 
 die Preise sind grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben. Dazu wird entweder die Mehrwertsteuer als konkrete Summe zusätzlich zum Endpreis ausgegeben oder ergänzend am Endpreis der Verweis „inkl. MwSt.“ angezeigt. Zusätzlich ist es empfehlenswert, die anfallenden Standard-Versandkosten bereits hier anzugeben 
 
  Stufe 2: Bei der Registrierung  
 
 im Sinne des Datenschutzes und der Datensparsamkeit dürfen im Rahmen einer Bestellung lediglich folgende Daten erhoben werden: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Achtung: Es ist nicht zulässig das Geburtsdatum zum Pflichtfeld einer Registrierung zu erheben (bei Artikeln die mit einer Altersbeschränkung versehen sind, würde eine reine Altersangabe auch nicht ausreichen).   
 oft kommt es bei der Registrierung zur Abfrage des Landes; sollte dieses Land in Widerspruch zu den Zahlungs- und Versandbedingungen stehen, da in das entsprechende Land nicht geliefert wird, sollte diese Widersprüchlichkeit behoben werden   
 ein „Abhaken“ der Datenschutzbestimmungen mit dem Hinweis „akzeptiert“, „stimme zu“ ist (beim Versenden von Newslettern) bedenklich. Ein Verweis wie „Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen“ sollte mit einem Häkchen versehen sein. 
 
  Stufe 3: Auswahl von Versand und Zahlung  
 
 der Kunde sollte hier seine für ihn passende Zahlungs- und Versandart auswählen können. Diese sollte natürlich mit den entsprechenden Templates und mit den Angaben unter „Zahlungs- und Versandbedingungen“ übereinstimmen.  Achtung: Widersprüche sind unzulässig 
 
  Stufe 4: Im Checkout – die Bestellübersicht  
 
 bevor der Kunde die Ware endgültig bestellt, müssen in der Bestellübersicht folgende Punkte ausführlich aufgeführt werden: wichtige Eigenschaften der Produkte, Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie sämtliche weitere Kosten   
 Produkte, Adressen des Kunden, Versandart und Zahlweise sollten hier noch einmal korrigierbar sein   
 AGB und Widerrufsbelehrung (inklusive Muster-Widerrufsformular) müssen über gut sichtbare Links aufrufbar und ausdruckbar sein   
 am Ende der Bestellübersicht sollte der Bestell-Button nur einmal auftauchen 
 
 Der Verbraucher muss erkennen, dass er mit diesem Klick auf den Bestell-Button einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht! 
 Der Bestell-Button darf folgende Bezeichnungen haben: zahlungspflichtig bestellen, kostenpflichtig bestellen, zahlungspflichtigen Vertrag abschließen, kaufen und (bei Auktionsplattformen) Gebot abgeben oder Gebot bestätigen. 
 Der Bestell-Button darf folgende Bezeichnungen nicht haben: Anmeldung, weiter, bestellen, Bestellung abgeben, Bestellung bestätigen, Bestellung abschicken 
    
 Abmahn-Wellen umschiffen – richtige Lieferzeitangaben sind Pflicht 
   veröffentlicht am 17.08.2015   
 Als Shopbetreiber fühlt man sich so manches Mal wie ein Kapitän, der mit seinem Kutter gefährliche Strömungen und felsige Klippen umschiffen muss. Viele Schiffsführer werden dann von zerschmetternden Abmahn-Wellen getroffen, die es schwer machen, die Segel erneut zu hissen. 
 Die Gefahren der See stehen natürlich sinnbildlich für rechtliche Fallstricke bei Lieferzeitangaben, Versand- und Zahlungsmodalitäten oder der Widerrufsbelehrung. Was soll, was kann, was muss? Oft lässt die Rechtsprechung Eindeutigkeiten vermissen. Die E-Commerce-Rechtsexperten von „Trusted Shops“ haben einige wichtige Tipps zum Thema „Lieferzeiten“ zusammengestellt, die wir kurz und knapp für Sie zusammenfassen. 
 Darauf sollten Sie bei Lieferzeitangaben achten 
  Konkreter Liefertermin  
 
 der Shopbetreiber muss (vor der Abgabe der Bestellung) darüber informieren, wann er die Ware liefert bzw. die Dienstleistung erbringt 
 Lieferzeitangaben müssen in jedem Fall gemacht werden 
 aber: ein konkreter Termin in Form eines Lieferdatums ist nicht nötig, ausreichend ist die Angabe eines Zeitraums zum Beispiel in Tagen 
 
  Fallstricke Lieferzeitangaben  
 
 Relativierung der Formulierungen sind besser zu vermeiden bzw. ausdrücklich unzulässig 
 Beispiele: Angaben, wann die Ware verfügbar/versandfertig ist; Lieferzeit auf Anfrage; Lieferzeiten sind unverbindlich/Richtwert/in der Regel/voraussichtlich 
 die Postlaufzeit darf nicht ausgeklammert werden, zählt also in die Lieferfrist mit rein, diese ist erst mit dem Erhalt der Ware beim Kunden abgeschlossen 
 mögliche Relativierungen: ca.-Angaben; Zeitspanne 
 
 TIPP: Am besten ist es, auf jegliche Relativierungen zu verzichten, da die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen einfach zu groß ist. Des Weiteren sollten sich die Shopbetreiber in ihren Angaben auf Tage, nicht auf Werktage beziehen. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2015-10-12T12:15:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
</feed>
